Standardleistungen

Standardleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Standardleistungen

  • Krebsvorsorge
    Zellabstrich vom Gebärmutterhals, Tastuntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken, Tastuntersuchung der Brust ab dem 30.Lebensjahr, jährliche Stuhluntersuchung auf Blut zwischen dem 50. und dem 55.Lebensjahr, danach alle 2 Jahre
  • Verhütungsberatung
    Wir beraten ausführlich und individuell über alle vorhandenen Verhütungsmöglichkeiten (Pille, Vaginalring, Verhütungspflaster, 3-Monatsspritze, Verhütungsstäbchen, Spiralen etc.)
  • Untersuchung und Beratung bei Beckenbodensenkung und Blasenschwäche

  • Tumornachsorge
    Wir begleiten und betreuen unsere Patientinnen umfassend nach und auch während ihrer Tumorerkrankung
  • Diagnostik und Beratung bei hormonellen Erkrankungen
  • Schwangerenbetreuung
    Wir begleiten unsere Patientinnen während ihrer Schwangerschaft einfühlsam und hochqualifiziert. Dazu gehören neben der individuellen Beratung und Betreuung u.a. sämtliche Blutuntersuchungen, Ultraschall, OGTT, CTG etc., außerdem besteht eine enge Anbindung an die Pränatalmedizin der Universitätsfrauenklinik Gießen, ein Zentrum der DEGUM-Stufe-III.
  • Kinderwunschbehandlung

Wir freuen uns auf Sie!

Rufen Sie uns einfach an, oder schreiben Sie uns. Unser Team ist für Sie da.

Informationen für Sie:

Liebe Patienten,

Wir machen Urlaub:

04.10.2024 sowie 21.10.2024 – 25.10.2024

 Unsere Vertretung übernimmt die Praxis Dr. T. Schmidt in Gießen. Die ärztliche Versorgung außerhalb der Sprechzeiten sowie am Wochenende ist durch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst sichergestellt.Telefonisch erreichen Sie den ÄBD unter der Rufnummer: 116117

ACHTUNG:

Da wir als Bestellpraxis arbeiten, sind wir darauf angewiesen, dass vereinbarte Termine von Ihnen auch zuverlässig eingehalten werden. Ihr Behandlungstermin ist ein für Sie reservierter Zeitraum, der bei Nichterscheinen unsere tägliche Ablaufplanung durcheinander bringt. Dadurch wird auch anderen Patienten, die schon länger auf einen Termin warten, die Möglichkeit zu einer frühestmöglichen Behandlung genommen, ebenso auch für Notfälle.

Haben Sie Verständnis, wenn Ihnen zukünftig für Termine, die Sie reserviert, aber nicht wahrgenommen und auch nicht rechtzeitig (mind. 24 Stunden) abgesagt haben, ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt wird. Dieses Honorar beträgt 25€ und wird Ihnen NICHT von der Krankenversicherung / Krankenkasse erstattet.

Sie sind Erkältet, haben Husten oder Schnupfen? Dann tragen Sie bitte zum Schutz anderer einen Mund-Nasen-Schutz in unseren Praxisräumen.